Rechtsschutz für Senioren

Speziell für Personen, die ein gewisses Alter überschritten haben und nicht mehr berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, wurden Senioren-Rechtsschutz-Tarife entwickelt.

Abgesichert sind Sie (wenn Sie älter als 55...57...60 Jahre* sind) - Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen und volljährigen Kinder, sofern diese unverheiratet, unter 25 Jahre alt und ohne eigenes Einkommen sind.
*Das Eintrittsalter ist bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich.

Ein Rentnerehepaar im wohlverdienten Ruhestand benötigt auf den ersten Blick sicher weniger Versicherungsschutz.

Jetzt haben Sie endlich Zeit, Ihr Leben aktiv und sorgenfrei zu gestalten. Vielleicht steht auch ein Umzug in die altersgerechte Eigentumswohnung an, der Kauf eines neuen Autos, schöne Reisen in die Welt oder eine Mitgliedschaft im Verein.

Aber auch Pflege und Krankheiten sind ein Thema...

Schnell kann es bei diesen, zum Teil ganz neuen Situationen, zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Bereits bei einem Zivilverfahren über zwei Instanzen mit einem Streitwert von ca. 10.000 Euro übersteigen die gesamten Prozeßkosten den eigentlichen Streitwert.


 

nach obenFür alle versicherten Personen besteht Versicherungsschutz

Die kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren versichert:

  • Senioren, die nicht selbstständig tätig sind, im privaten und beruflichen Bereich
  • Eigentümer und Halter (inkl. aller zugelassener Fahrzeuge) sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - so sind z.B. auch eigene Kinder als Fahrer versichert...
  • jede Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fußgänger, Radfahrer oder Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • und auf Wunsch die Absicherung für Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
 

nach obenFolgende Rechtsgebiete werden abgedeckt

Folgende Rechtsgebiete werden mit der kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Senioren abgedeckt:

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Schadensersatz
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Sozialgerichtsbarkeit
  • Kraftfahrzeug im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungsrecht im Verkehrsbereich
  • Disziplinar- und Standesrecht
  • Steuerrecht

Die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kann je nach Bedarf ein- bzw. ausgeschlossen werden.

 

nach obenErweiterte Rechtsschutzleistungen für Senioren

Kostenübernahme bei erweiterter Beratungs- und Rechsschutzversicherung

  • wenn Sie stationär im Krankenhaus liegen und auf den Besuch Ihres Anwaltes dort angewiesen sind - den Anwaltsbesuch im Krankenhaus
  • für ein eigenes Testament oder eine rechtswirksame Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • für rechtliche Hilfe in Betreuungsfragen
  • Vereins-Rechtsschutz bei Streitigkeiten in Vereinen

Weitere Leistungen gelten z.B. bei Problemen mit Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder dem Haus- und Pflegepersonal.

 

nach obenAlternative Pakete sind...

Seite per E-Mail empfehlen